Stellungnahme zur Neuaufstellung des LEP NRW, Ziel 10.3-4 Fracking-Verbot bei Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in Schiefer-, Sandstein-und Kohleflözlagerstätten

Ergänzend zu der Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände in Oberhausen, der wir uns vollinhaltlich anschließen, geben wir als Bezirkskonferenz der Naturschutz-verbände im Regierungsbezirk Detmold aus der Sicht unseres Landesteils Ostwestfalen zum Ziel 10.3-4 zum Thema Fracking die nachfolgende Stellungnahme ab.
Wir begrüßen es außerordentlich, dass Sie der Kritik an dem ersten Entwurf des LEP gefolgt sind, die u. a. von unseren Verbänden und insbesondere auch von der Arbeitsgemeinschaft der Paderborner Natur-und Umweltschutzverbände mit beinahe 30.000 Unterschriften geäußert wurde und ein Frackingverbot für Aufsuchung und Förderung von Schiefer-und Kohleflözgas in unserem Bundesland formuliert haben.
Gerade unser Landesteil OWL als Touristik-und Gesundheitsregion mit seinen vielen Kur-und Heilbädern und wertvollen Mineralquellen würde durch den Einsatz der Fracking-Technik zur Förderung von Kohlenwasserstoffen großen Schaden nehmen. Abgesehen von der Gefährdung von den wertvollenRessourcen an Grund-, Trink–, Heil-und Mineralwasser würden auch die entstehenden Raumkonflikte für unsere ostwestfälische Erholungs-und Gesundheitsregion eine große wirtschaftliche Gefährdung darstellen.
Auf Grund dieser besonderen Gefährdung unseres Raumes durch Fracking fordern wir, den Ausschluss von Fracking nicht allein auf die Aufsuchung und Förderung von Erdgas durch Fracking zu beschränken, sondern auch Erdöl mit einzubeziehen, denn dafür bestehen vergleichbare Probleme und Risiken. Hierfür müsste im LEP an den entsprechenden Stellen der Begriff „Erdgas“ durch das Wort „Kohlenwasserstoffe“ ersetzt werden.
Unverständlich für uns ist die Herausnahme eines Fracking-Ausschlusses für die Aufsuchung und Förderung von Tight-Gas aus Sand-und Karbonatsgesteinen mit der Begründung, hierbei handele es sich um eine „konventionelle“ Fördermethode, die in Niedersachsen schon seit den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts praktiziert werde. Abgesehen davon, dass es sich bei den Begriffen „konventionell –unkonventionell“ nicht um eine Zeitdauer sondern um eine Fördermethode handelt, bedingt durch die Art, wie Gas oder Öl in Lagestätten eingeschlossen ist, hat es in Niedersachsen dabei eine große Zahl belegbarer Kalamitäten gegeben. Zudem wird Sandstein mit eingeschlossenem Erdgas in der deutschen wie auch englischsprachigen Fachliteratur, so beispielsweise beim BGR, in den UBA-Studien, den Risikostudien NRW und auch bei den Konzernen durchgehend als unkonventionelle Lagerstätte bezeichnet.
Die Ermöglichung der Förderung von Tight-Gas durch Fracking ist offenbar für die Konzerne gerade für OWL interessant, denn sie haben nicht nur für das Aufsuchungsfeld Nordrhein-Westfalen Nord sondern auch für die ostwestfälischen Felder MINDEN, HERFORD, IBBENBÜREN und Münsterland West nicht nur Schiefer-und Kohleflöz-sondern auch Sandsteinlagerstätten als Zielhorizont für Erdgas beantragt und von Arnsberg genehmigt bekommen (s. Anlage). In Anbetracht dieser Antrags-und Genehmigungslage kann das Vorhandensein von Kohlenwasserstoffen wie Tight-Gas in Sandstein in OWL nicht ausgeschlossen werden, auch wenn es nicht dem bisherigen Kenntnisstand entspricht.
Die Bezirkskonferenz Naturschutz im Regierungsbezirk Detmold fordert daher, dass im LEP auch Tight-Gas wie bereits Schiefer-und Kohleflözgas und in gleicher Weise auch Erdöl von der Aufsuchung und Förderung mittels der Fracking-Technik ausgeschlossen wird.
mit freundlichen Grüßen
Karsten Otte
Sprecher der Bezirkskonferenz Naturschutz im Reg. Bez. Detmold

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